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Regierungscontrolling
Richtlinien der Regierungspolitik
Politische Planung des Regierungsrates
Zu Beginn jeder Legislatur legt der Regierungsrat seine politische Planung für die Amtsdauer fest. In den „Richtlinien der Regierungspolitik“ sind nicht nur die langfristigen Ziele des Kantons, sondern auch die Legislaturziele und Massnahmen für die jeweilige Amtsdauer festgelegt.
Die Richtlinien der Regierungspolitik bilden die Grundlage für die Verankerung der Regierungspolitik in der jährlichen Planung und Budgetierung und für die Berichterstattung darüber. Die Umsetzung der langfristigen Ziele und der Legislaturziele wird jährlich im konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) und im Geschäftsbericht des Regierungsrates dargestellt. Dies ermöglicht eine kompakte und aussagekräftige Übersicht und stärkt die Steuerung durch den Regierungsrat und den Kantonsrat.
Im Sinne einer Schlussbilanz legt der Regierungsrat am Ende jeder Legislatur den Legislaturbericht vor.
Langfristige Ziele und Legislaturziele im Vergleich
Langfristige Ziele | Legislaturziele | |
---|---|---|
Inhalt | Ziele der laufenden kantonalen Tätigkeiten, flächendeckende Abbildung | Setzen dort politische Schwerpunkte, wo die langfristigen Ziele nicht erreicht werden |
Herleitung | Aus Verfassung und Gesetzen | Aus der Lagebeurteilung |
Geltungsdauer | Dauerhaft | Eine Legislatur (4 Jahre) |